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Wer hat Anspruch auf Wohngeld in Dortmund?

Wohngeld erhalten Mieter, deren Einkommen für die Miete nicht ausreicht – wenn keine Ausschlussgründe vorliegen. Hier erfahren Sie, wer anspruchsberechtigt ist.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Wohngeld bekommt, wer in Dortmund eine Wohnung mietet, die Miete nicht allein aus dem Einkommen stemmen kann und keine anderen Sozialleistungen bezieht, die Wohngeld ausschließen. Auch Haushalte mit eigenem Erwerbseinkommen sind anspruchsberechtigt.

Die wichtigsten Anspruchskriterien

  • Mietverhältnis: Sie wohnen auf Basis eines Mietvertrags in Dortmund – egal ob Einzimmerwohnung oder Familienwohnung.
  • Haushaltsprinzip: Alle zusammenwohnenden Personen bilden den Haushalt und werden gemeinsam betrachtet.
  • Einkommensgrenze: Das Haushaltseinkommen darf die maßgebliche Grenze nicht überschreiten.
  • Keine Ausschlussleistungen: Wer Bürgergeld, Grundsicherung, Asylbewerberleistungen oder BAföG bezieht, erhält kein Wohngeld.

Sonderfälle kurz erklärt

  • Wohngemeinschaften: WGs können Wohngeld erhalten, wenn sie einen gemeinsamen Haushalt führen – es zählt das gesamte Haushaltseinkommen.
  • Untermiete: Wer zur Untermiete wohnt, kann anspruchsberechtigt sein, wenn ein eigenes Mietverhältnis besteht.
  • Umzug: Nach einem Umzug innerhalb Dortmunds bleibt der Anspruch bestehen, wenn die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

Häufige Fragen

Zählt meine Familie zum Haushalt?

Ja. Alle Personen, die gemeinsam in der Wohnung leben und wirtschaften, gehören zum Haushalt – auch Kinder.

Bekomme ich als Berufstätiger Wohngeld?

Ja, wenn Ihr Einkommen im Verhältnis zur Miete nicht ausreicht. Berufstätigkeit schließt Wohngeld nicht aus.

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Der Antragsservice zeigt Ihnen, ob Ihr Haushalt Wohngeld erhalten kann.

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