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Wohngeld & andere Leistungen: Wann besteht kein Anspruch?

Nicht alle Haushalte mit geringem Einkommen erhalten Wohngeld: Bestimmte Sozialleistungen schließen Wohngeld aus. Hier ist der Überblick – mit den Leistungen, die Wohngeld NICHT ausschließen.

Wann besteht kein Wohngeld-Anspruch?

Kein Wohngeld erhalten Haushalte, die Leistungen beziehen, in denen die Kosten der Unterkunft bereits berücksichtigt sind – oder die dem Grunde nach Anspruch darauf haben. Das betrifft vor allem Bürgergeld, Grundsicherung und Asylbewerberleistungen.

Diese Leistungen schließen Wohngeld aus

  • Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGB II)
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • BAföG – Studierende, die dem Grunde nach förderungsfähig sind, erhalten kein Wohngeld

Diese Leistungen schließen Wohngeld NICHT aus

  • Arbeitslosengeld I – ALG-I-Empfänger können Wohngeld erhalten
  • Renten und Pensionen
  • Kinderzuschlag – Wohngeld und Kinderzuschlag lassen sich kombinieren
  • Krankengeld, Elterngeld und Mutterschaftsgeld

Wohngeld oder Bürgergeld – was ist der Unterschied?

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete für Haushalte, die ihren Lebensunterhalt grundsätzlich selbst bestreiten. Bürgergeld sichert dagegen das gesamte Existenzminimum – einschließlich der Unterkunftskosten. Deshalb schließen sich beide Leistungen gegenseitig aus.

Häufige Fragen

Bekomme ich Wohngeld, wenn mein Bürgergeld ausläuft?

Ja. Sobald kein Bürgergeld mehr bezogen wird, kann ein Wohngeld-Antrag gestellt werden – zum Beispiel bei Aufnahme einer Arbeit.

Kann ich Wohngeld und Kinderzuschlag gleichzeitig erhalten?

Ja, diese Kombination ist möglich. Der Kinderzuschlag schließt Wohngeld nicht aus – für viele Familien ist das der passende Weg.

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