Wohngeld & andere Leistungen: Wann besteht kein Anspruch?
Nicht alle Haushalte mit geringem Einkommen erhalten Wohngeld: Bestimmte Sozialleistungen schließen Wohngeld aus. Hier ist der Überblick – mit den Leistungen, die Wohngeld NICHT ausschließen.
Kein Wohngeld erhalten Haushalte, die Leistungen beziehen, in denen die Kosten der Unterkunft bereits berücksichtigt sind – oder die dem Grunde nach Anspruch darauf haben. Das betrifft vor allem Bürgergeld, Grundsicherung und Asylbewerberleistungen.
Diese Leistungen schließen Wohngeld aus
- Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGB II)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
- Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- BAföG – Studierende, die dem Grunde nach förderungsfähig sind, erhalten kein Wohngeld
Diese Leistungen schließen Wohngeld NICHT aus
- Arbeitslosengeld I – ALG-I-Empfänger können Wohngeld erhalten
- Renten und Pensionen
- Kinderzuschlag – Wohngeld und Kinderzuschlag lassen sich kombinieren
- Krankengeld, Elterngeld und Mutterschaftsgeld
Wohngeld oder Bürgergeld – was ist der Unterschied?
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete für Haushalte, die ihren Lebensunterhalt grundsätzlich selbst bestreiten. Bürgergeld sichert dagegen das gesamte Existenzminimum – einschließlich der Unterkunftskosten. Deshalb schließen sich beide Leistungen gegenseitig aus.
Häufige Fragen
Bekomme ich Wohngeld, wenn mein Bürgergeld ausläuft?
Ja. Sobald kein Bürgergeld mehr bezogen wird, kann ein Wohngeld-Antrag gestellt werden – zum Beispiel bei Aufnahme einer Arbeit.
Kann ich Wohngeld und Kinderzuschlag gleichzeitig erhalten?
Ja, diese Kombination ist möglich. Der Kinderzuschlag schließt Wohngeld nicht aus – für viele Familien ist das der passende Weg.
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