Wohngeld für Studierende & Auszubildende in Dortmund
Studierende und Auszubildende erhalten in der Regel kein Wohngeld – es gibt aber wichtige Ausnahmen. Wann der Anspruch trotzdem besteht, erklären wir hier.
Wer BAföG bezieht oder dem Grunde nach förderungsfähig ist, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Studierende ohne BAföG-Berechtigung – etwa nach Überschreiten der Altersgrenze oder beim Zweitstudium – können dagegen Wohngeld erhalten.
BAföG schließt Wohngeld aus
Entscheidend ist die Förderungsfähigkeit dem Grunde nach: Auch wer kein BAföG beantragt hat oder keins erhält, bekommt kein Wohngeld, solange ein Anspruch dem Grunde nach besteht.
Wann Studierende trotzdem Wohngeld bekommen
- Die Altersgrenze für BAföG ist überschritten.
- Ein Fachrichtungs- oder Studiengangswechsel schließt BAföG aus.
- Zweitstudium, Teilzeitstudium oder Fernstudium ohne BAföG-Förderung.
Auszubildende
Für Auszubildende gilt Ähnliches: Wer Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bezieht, erhält kein Wohngeld. Ohne BAB-Anspruch – etwa bei einer schulischen Ausbildung oder zu hohem Einkommen der Eltern – kann Wohngeld in Frage kommen.
Häufige Fragen
Ich bekomme kein BAföG – habe ich Anspruch auf Wohngeld?
Das hängt vom Grund ab: Besteht kein BAföG-Anspruch dem Grunde nach (z. B. wegen Altersgrenze oder Zweitstudium), ist Wohngeld möglich. Der Antragsservice klärt Ihren Fall.
Zählt das Einkommen meiner Eltern?
Bei der Wohngeld-Berechnung zählt das Einkommen der Haushaltsmitglieder. Leben Sie nicht im elterlichen Haushalt, fließt deren Einkommen nicht ein – es kann aber bei der BAföG-Frage eine Rolle spielen.
Mehr zu den Voraussetzungen
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Studierende und Azubis haben oft Sonderfälle – der Antragsservice zeigt, was für Sie gilt.
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