Wer hat Anspruch auf Wohngeld in Dortmund?

Grundsätzlich kann jeder Haushalt mit niedrigem Einkommen Wohngeld beantragen — unabhängig vom Beruf oder der sozialen Situation. Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen und besondere Regelungen für bestimmte Personengruppen.

Arbeitnehmer

Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen haben regelmäßig Anspruch auf Wohngeld. Entscheidend ist das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder. Auch Minijobber und Teilzeitbeschäftigte können Wohngeld beziehen.

Rentner und Pensionäre

Rentner können Wohngeld erhalten, sofern sie keine Grundsicherung im Alter beziehen. Gerade bei niedrigen Renten ist Wohngeld eine wichtige Ergänzung. Die Rente zählt als Einkommen.

Studenten und Auszubildende

Studenten haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Wohngeld, wenn sie BAföG erhalten oder dem Grunde nach BAföG-berechtigt sind. Ausnahmen gelten, wenn sie mit Kind oder Partner zusammenleben, ein Urlaubssemester eingelegt haben oder über 30 Jahre alt sind.

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Familien und Alleinerziehende

Familien mit Kindern und Alleinerziehende gehören zu den häufigsten Wohngeld-Beziehern. Kindergeld zählt nicht als Einkommen. Je mehr Haushaltsmitglieder, desto höher kann das Wohngeld ausfallen.

Selbstständige

Auch Selbstständige können Wohngeld beantragen. Entscheidend ist der Gewinn, nicht der Umsatz. Es wird das Einkommen des letzten Kalenderjahres zugrunde gelegt.

Menschen mit Behinderung

Bei einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 100 oder bei Pflegegrad 3 und höher gilt ein zusätzlicher Freibetrag von 1.800 € pro Jahr. Dieser wird vom Einkommen abgezogen und erhöht dadurch den Wohngeld-Anspruch.

Wer hat keinen Anspruch?

Kein Wohngeld erhalten Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung im Alter, Hilfe zum Lebensunterhalt sowie BAföG-Berechtigte (mit wenigen Ausnahmen). Auch Heimbewohner sind in der Regel ausgeschlossen.