Haushaltsmitglieder beim Wohngeld — Wer zählt mit?

Die Anzahl der Haushaltsmitglieder ist ein entscheidender Faktor für die Höhe Ihres Wohngeldes. Mehr Personen im Haushalt bedeuten in der Regel ein höheres Wohngeld — aber auch ein höheres Gesamteinkommen, das gegengerechnet wird.

Wer zählt als Haushaltsmitglied?

Zum Haushalt gehören alle Personen, die zusammen wohnen und wirtschaften. Das sind in der Regel: der Antragsteller selbst, der Ehe- oder Lebenspartner, Kinder (auch volljährige, solange sie in Ausbildung sind), sowie Eltern oder Großeltern, die im selben Haushalt leben. WG-Mitbewohner zählen nicht zum Haushalt.

Beispiele für Haushaltsgrößen

  • Alleinstehende Person in einer 1-Zimmer-Wohnung: 1 Haushaltsmitglied
  • Paar ohne Kinder: 2 Haushaltsmitglieder
  • Alleinerziehend mit einem Kind: 2 Haushaltsmitglieder
  • Familie mit zwei Kindern: 4 Haushaltsmitglieder
  • Paar mit einem Kind und einer pflegebedürftigen Großmutter: 4 Haushaltsmitglieder

Einkommen aller Haushaltsmitglieder

Für die Wohngeld-Berechnung wird das Gesamteinkommen ALLER Haushaltsmitglieder zusammengerechnet. Ausnahme: Kindergeld und bestimmte andere Leistungen zählen nicht zum Einkommen. Auch Freibeträge für Schwerbehinderte oder Alleinerziehende können das anrechenbare Einkommen reduzieren.

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